GOT-Hausbesuchsgebühr bei Pferden (Ziff. 40 GOT)
Über die neue Gebührenordnung für die Tierärzte wird landauf-landab viel diskutiert. Um die Frage, für wen die „Hausbesuchsgebühr“ anfällt bzw. für wen nicht, hat die Bundestierärztekammer Folgendes veröffentlicht:
Nach Auffassung der AG „GOT“ kann nur bei diesen Ausnahmen (Aufzählung nicht abschließend) ein Pferd als landwirtschaftlich gehaltenes Tier eingestuft werden
(und somit muss keine Hausbesuchsgebühr berechnet werden):
- Stutenhaltung zur Milchgewinnung
- Pferdehaltung zur Fleischgewinnung (ist nicht identisch mit Eintragung als LM-Tier im
Equidenpass) - Zuchtstute im landwirtschaftlichen Betrieb
- Pferde die zum Erwerbseinkommen eines landwirtschaftlichen Betriebs beitragen.
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