Konik Pferde im Speicherkoog
Weil sehr viel Unklarheit besteht und zum Teil falsche Aussagen - insbesondere in den sozialen Medien - über die Zuständigkeiten/Verantwortlichkeiten gemacht werden, hier eine Klarstellung zum Aufgabenbereich des Pferdestammbuchs im Zusammenhang mit der Haltung der wilden Pferde im Naturschutzgebiet Speicherkoog/Dithmarschen
Das Pferdestammbuch ist der verantwortliche Ansprechpartner für das Kennzeichnen der Tiere. Eine Kennzeichnung geschieht aber nur, wenn der Eigentümer die Kennzeichnung beantragt. Ohne eine Beantragung wird das PSB nicht tätig.
Für halbwilde Herden gibt es zudem eine Sonderregelung. Die Tiere müssen erst gekennzeichnet werden, wenn sie die Herde verlassen, also verkauft oder an einen anderen Ort verbracht werden.
Der Halter - hier der NABU - muss also beim PSB die Kennzeichnung, incl. Eqidenpass beantragen, erst dann darf das Pferdestammbuch den Transponder einsetzen und einen Pass ausstellen.
Ein Vertrag wurde zwischen dem Kreis und dem NABU geschlossen!
Das PSB ist vertraglich nicht verpflichtet. Gemäß Beauftragung durch das Ministerium werden den Haltern vom PSB auf Antrag Transponder zugestellt, die Pässe werden dann vom PSB ausgestellt. Die Kennzeichnung (Transponder setzen ) kann von einem Tierarzt oder vom einem Mitarbeiter des PSB vorgenommen werden.